Honorar

Was erwartet mich

Zunächst lernen wir uns kennen. Dies dauert in der Regel 30 Minuten ist für sie kostenfrei.
Im Anschluss vereinbaren wir zeitnah einen nächsten Termin. Das Kennenlern-Gespräch beinhalten folgende Themen:

  • Was möchten Sie soll sich verändern? 

  • Abstecken der Behandlungsmöglichkeiten.

  • Prüfung der Passung zwischen uns.

  • Organisatorische Dinge.

  • Beratung zu Kosten und Kostenübernahmen

Ausfallhonorar

Meine Praxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Anders als in klassischen „Wartezimmer-Praxen“ kann die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden. Bei einer Terminabsage durch die Patienten (unter 48 Stunden vor dem Termin) können nur schwer kurzfristig neue Patienten aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden. Daher gewährt die Rechtsprechung den Psychotherapeuten bei Nichterscheinen der Patienten ein Ausfallhonorar. Der Anspruch gründet rechtlich auf § 615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten. 
Das Ausfallhonorar beträgt i.d.R. 75% des jeweiligen Stundensatzes und ist vom Patienten / Klienten zu zahlen. Diese Kosten werden von Krankenkassen nicht übernommen.

Ihre Therapie

Selbstzahler

Neben der Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Therapie selbst zu übernehmen. Dies scheint manchmal sinnvoll, um die Krankenkasse nicht darüber informieren zu müssen, dass Sie für sich eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Zutreffend wäre dies, wenn Sie Beamter/in auf Probe, eine Person des öffentlichen Lebens sind oder zum Beispiel eine Führungsposition inne haben. 
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wonach eine 50minutige Sitzung Verhaltenstherapie (Ziffer 870) mit einem Honorar von 100,56 € in Rechnung gestellt wird.
Psychologische Beratung wird nicht von einer Krankenversicherung übernommen und richtet sich daher ausschließlich an SelbstzahlerInnen, bei gleichem Honorar.

Kontakt Freie Termine

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). An diese sind Psychologische Psychotherapeuten gebunden, dürfen die Sätze nicht über- und nicht unterschreiten. Die GOP regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten. Grundsätzlich übernehmen private Krankenkassen und ggf. die Beihilfestellen die Therapiekosten. In Ihrem Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.  
Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin (Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie) bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) registriert. Meine Behandlungskosten werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit der Ziffer 870, Faktor 2,3 übernommen. Wie viele Sitzungen Sie im Jahr erstattet bekommen, hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem Vertrag ab. Einige Versicherte können ohne Antrag 20-30 Sitzungen pro Jahr einreichen. In einigen Fällen wird ein kurzer Antrag, in anderen Fällen ein ausführlicher Bericht an den Gutachter von der Psychotherapeutin und ein Konsiliarbericht von einem Facharzt vor Antritt der Psychotherapie verlangt. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter, was Sie benötigen. Ich helfe Ihnen gern bei der Umsetzung und erstelle den entsprechenden Bericht für den Gutachter.

Kontakt Freie Termine